Besondere Ausbildungsfahrten
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A1
A
B
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A1 auf A
A (besch.) auf A (unbesch.)
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B auf BE,
B auf C1, C1 auf C, C1 auf C1E
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B auf C,
C auf CE
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C1 und C1E
in einem gemeinsamen Ausbildungsgang
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C und CE
in einem gemeinsamen Ausbildungsgang
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Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt
sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben
(davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne
Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
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4
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2
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1
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2
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1
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1
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2
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1
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2
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3
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